Werkstatt

Freie Wahl der Reparaturwerkstätte

                                                                                                               

Ein Geschädigter kann die Instandsetzung seines Fahrzeuges grundsätzlich in einer Werkstatt

seiner Wahl durchführen lassen.

 

Die Versicherung ist nicht berechtigt, auf die Reparaturbetriebe Einfluss zu nehmen.

 

Die Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeuges müssen von der Versicherung übernommen

werde, sofern sie sich im Rahmen eines seriösen Sachverständigengutachtens bewegen.

 

Die Abrechnung der Kosten für die Instandsetzung kann auf 2 Wegen erfolgen.

 

      1.) Der Geschädigte begleicht die Rechnung selbst und fordert die enstandenen Kosten

           bei der eintrittspflichtigen Versicherung ein.

      2.) Der Geschädigte tritt die Rechte aus Forderung für die Reparaturkosten an den

           Reparaturbetrieb ab.

 

Die Werkstatt macht dann die entsprechenden Kosten direkt bei der Versicherung geltend.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EURO RENT Autovermietung • Doldo GmbH • Am Unisys-Park 3-5 • D-65843 Sulzbach • Telefon: (06196) 652-100